Zusammenarbeit
Vom ersten Kontakt
zum klaren Auftrag.
Sie sollen wissen, wie Ihr Anliegen bearbeitet wird und wie wir die Vergütung abstimmen.
1. Kurze Anfrage
Schildern Sie zunächst, worum es geht, wo sich das Vorhaben befindet und wer beteiligt ist. Nennen Sie bekannte Fristen. Eine umfangreiche Akte benötigen wir für die erste Kontaktaufnahme noch nicht.
2. Prüfung der Übernahmemöglichkeit
Wir prüfen insbesondere mögliche Interessenkonflikte und die verfügbaren Kapazitäten. Bei Anfragen im Wohnungseigentum klären wir, wer vertreten werden soll. Eine Anfrage allein begründet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
3. Auftrag und Vergütung
Vor der Beauftragung stimmen wir den Bearbeitungsumfang und die Vergütung ab. Abhängig von der Angelegenheit kommen eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vergütungsvereinbarung in Betracht. Ob eine Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, ist gesondert zu klären.
4. Unterlagen und Bearbeitung
Nach der Abstimmung fordern wir die erforderlichen Unterlagen über einen geeigneten Übermittlungsweg an. Wir besprechen die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und legen die nächsten Schritte fest.
Bei kurzfristig ablaufenden Fristen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf. Die Übermittlung einer Anfrage allein stellt keine Fristwahrung sicher.
Was möchten Sie klären?
Schildern Sie Ihr Vorhaben oder den bestehenden Konflikt.
Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
