Leistungen · Baurecht Ostsee
Wohnungseigentum und Sanierungen.
Wenn Maßnahmen mehrere Eigentümer betreffen, müssen Zuständigkeit, Beschlussgrundlage und Kostenverteilung zusammen betrachtet werden.
Gemeinschaft und einzelne Eigentümer
Wir beraten zu rechtlichen Fragen rund um gemeinschaftliches Eigentum, Sanierungen und Beschlüsse. Zu Beginn klären wir, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Verwaltung für die Gemeinschaft oder ein einzelner Eigentümer den Auftrag erteilt.
Typische Fragestellungen
- Erhaltung oder bauliche Veränderung gemeinschaftlicher Bauteile
- Rechtliche Vorbereitung und Prüfung von Sanierungsbeschlüssen
- Streit über Nutzung, Zuständigkeiten und Kostenverteilung
- Mängelansprüche und Koordination bei mehreren Beteiligten
Unterlagen gemeinsam auswerten
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Beschlusssammlung und Versammlungsprotokolle
- Einladungen und Tagesordnungen
- Angebote, Verträge, Gutachten und vorhandener Schriftwechsel
Fristen bei Beschlüssen beachten
Beschlussklagen können an kurze gesetzliche Fristen gebunden sein. Teilen Sie das Datum der Beschlussfassung und bereits bekannte Termine möglichst bei der ersten Kontaktaufnahme mit. Ob und welche Schritte möglich sind, wird anhand des konkreten Beschlusses geprüft.
Den Umfang der Bearbeitung und die Vergütung stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab. Ablauf und Kosten →
Was möchten Sie klären?
Schildern Sie Ihr Vorhaben oder den bestehenden Konflikt.
Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
